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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 580/1986

Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 224/1986) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung:

Äquatorialguinea 24. Juli 1986

St. Christoph und Nevis 14. Feber 1986

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 580/1986 · Stammfassung

Fassungen ab: 30.10.1986

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 580/1986

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