ABSCHNITT II
SANITÄTSTRANSPORTE
Sanitätsfahrzeuge
Sanitätsfahrzeuge werden in gleicher Weise wie bewegliche Sanitätseinheiten nach Maßgabe der Abkommen und dieses Protokolls geschont und geschützt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT II
SANITÄTSTRANSPORTE
Sanitätsfahrzeuge
Sanitätsfahrzeuge werden in gleicher Weise wie bewegliche Sanitätseinheiten nach Maßgabe der Abkommen und dieses Protokolls geschont und geschützt.