Besondere Vorschriften für Arbeitsmittel
Arbeitsmittel, die in Bereichen verwendet werden, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, müssen den Anforderungen des Anhangs II Abschnitte A und B entsprechen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Besondere Vorschriften für Arbeitsmittel
Arbeitsmittel, die in Bereichen verwendet werden, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, müssen den Anforderungen des Anhangs II Abschnitte A und B entsprechen.