Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen

. Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der AM-VO samt deren Anhänge A bis C auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese, soweit nicht anderes bestimmt, in der am 1. Jänner 2025 geltenden Fassung anzuwenden.