Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen
. Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der AM-VO samt deren Anhänge A bis C auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese, soweit nicht anderes bestimmt, in der am 1. Jänner 2025 geltenden Fassung anzuwenden.
