Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Grundwasservorkommen im südlichen Teil des Salzburger Beckens und im unteren Lammertal sowie die Karstwasservorräte der Gebirgsstöcke Tennengebirge, Hagengebirge und Hoher Göll werden – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet.