Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Inhaltsverzeichnis, die Überschrift zu sowie die , 25 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 49/2022 treten rückwirkend mit 13. September 2021 in Kraft.

(2) Festlegungen, die zur Vorbereitung der Sommerschule dienen, können bereits vor dem 13. September 2021 getroffen werden.