Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Letztes Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht

. Das letzte Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht im Sinne des Schulpflichtgesetzes, BGBl. Nr. 76/1985, endet für die betreffenden Schüler mit dem Ende des letzten Unterrichtsjahres.