Schulrechtliche Bestimmungen
Sofern nicht durch diese Schulversuchsverordnung abweichend geregelt, gelten die Bestimmungen für die landwirtschaftlichen Fachschulen, insbesondere das NÖ Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. 5025.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Schulrechtliche Bestimmungen
Sofern nicht durch diese Schulversuchsverordnung abweichend geregelt, gelten die Bestimmungen für die landwirtschaftlichen Fachschulen, insbesondere das NÖ Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. 5025.