Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulrechtliche Bestimmungen

Sofern nicht durch diese Schulversuchsverordnung abweichend geregelt, gelten die Bestimmungen für die landwirtschaftlichen Fachschulen, insbesondere das NÖ Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl. 5025.