Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausstellung der Kursbescheinigung für den Schulungskurs

Der Landesfischereiverband hat über die Teilnahme am Schulungskurs eine Kursbescheinigung auszustellen, die den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Hauptwohnsitz und das Datum des Kurses beinhaltet.