Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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B. Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch den Besuch von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen

Öffentliche und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen

. Unter den in den bis 10 genannten Schulen sind öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen zu verstehen.