Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Art und Ziel des Schulversuches

(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch einer Schulkooperation der Landwirtschaftlichen Fachschule Eisenstadt mit der Handelsakademie Neusiedl am See und der Handelsakademie Eisenstadt mit den Fachrichtungen Landwirtschaft mit Wein-, Obst- und Gemüsebau sowie Weinbau und Kellerwirtschaft in der Organisationsform einer ganzjährigen eintägigen (je Woche) berufsschulersetzenden Fachschule und einer Schulstufe in vier Jahren angeordnet.

(2) Ziel dieses Schulversuches ist es, Schülerinnen und Schülern der Landwirtschaftlichen Fachschule Eisenstadt eine schulische Ausbildung in der Handelsakademie Neusiedl am See und in der Handelsakademie Eisenstadt oder Schülerinnen und Schülern der Handelsakademie Neusiedl am See und der Handelsakademie Eisenstadt eine schulische Ausbildung in den angeführten Fachrichtungen an der Landwirtschaftlichen Fachschule Eisenstadt zu ermöglichen.