Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Allgemeine Qualifikationen

Erste Hilfe

. Der Nachweis der Qualifikation im Bereich „Erste Hilfe“ wird durch den erfolgreichen Abschluss eines den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurses mit einer Mindestausbildungsdauer von 16 Stunden erbracht.