Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Soziales

. Besondere Qualifikationen im Bereich „Soziales“ sind:

1. Bachelorstudium an einer Fachhochschule in den Bereichen Sozialarbeit oder Soziale Arbeit: Absolvierte Module aus den Bereichen der Handlungsfelder und Methoden der Sozialarbeit im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten;

2. der erfolgreiche Abschluss einer Akademie für Sozialarbeit gemäß Abschnitt IV des II. Hauptstücks, Teil B, des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2001;

3. Masterstudium mit sozialpädagogischem Schwerpunkt an einer Universität: Absolvierte Module aus dem Bereich Sozialpädagogik im Ausmaß von mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkten.