Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. August 1992, LGBl Nr 85, über die Schulfestigkeit von Leiter- und Lehrerstellen an den öffentlichen Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen außer Kraft.