Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmebewilligung

Die Behörde kann auf Antrag des Schulerhalters in begründeten Fällen Ausnahmen von der Anwendung bestimmter Vorschriften dieser Verordnung bewilligen, wenn die Sicherheit, die Schulhygiene und die Grundsätze der Pädagogik trotzdem gewährleistet sind.