Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fußböden

Die Fußböden müssen trittsicher, leicht zu reinigen und möglichst fugenlos sein. Im Bereich der Gebäudeeingänge sind Fußabstreifmatten als Schmutzschleuse vorzusehen.