Fußböden
Die Fußböden müssen trittsicher, leicht zu reinigen und möglichst fugenlos sein. Im Bereich der Gebäudeeingänge sind Fußabstreifmatten als Schmutzschleuse vorzusehen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Fußböden
Die Fußböden müssen trittsicher, leicht zu reinigen und möglichst fugenlos sein. Im Bereich der Gebäudeeingänge sind Fußabstreifmatten als Schmutzschleuse vorzusehen.