Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen.