Ausnahme- und Übergangsbestimmungen
Soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, kann die Landesregierung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung mit Bescheid gewähren.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahme- und Übergangsbestimmungen
Soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, kann die Landesregierung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung mit Bescheid gewähren.