Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahme- und Übergangsbestimmungen

Soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, kann die Landesregierung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung mit Bescheid gewähren.