Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonnenschutz

Zur Verhinderung der Wärmeeinstrahlung sind lichtdurchlässige Außenglasflächen mit hinterlüfteten und dem Sonnenstand anpaßbaren außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen auszustatten, die die Anschaffung der gesamten Glasflächen erlauben. Sie sind so anzuordnen, daß eine Aufheizung der raumseitigen Glasscheiben verhindert wird.