Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
. Die bis 49 sind auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
. Die bis 49 sind auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler sinngemäß anzuwenden.