Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. ABSCHNITT

Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches

Höchstdauer des Schulbesuches

. Die Höchstdauer des Schulbesuches beträgt das Zweifache der vorgesehenen Ausbildungsdauer.