7. ABSCHNITT
Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches
Höchstdauer des Schulbesuches
. Die Höchstdauer des Schulbesuches beträgt das Zweifache der vorgesehenen Ausbildungsdauer.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
7. ABSCHNITT
Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches
Höchstdauer des Schulbesuches
. Die Höchstdauer des Schulbesuches beträgt das Zweifache der vorgesehenen Ausbildungsdauer.