6. ABSCHNITT
Aufsteigen, Erfolgreicher Abschluss, Wiederholen, Anrechnungen
Aufsteigen
. Ein Studierender oder eine Studierende ist zum Aufsteigen in das nächste Semester berechtigt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
6. ABSCHNITT
Aufsteigen, Erfolgreicher Abschluss, Wiederholen, Anrechnungen
Aufsteigen
. Ein Studierender oder eine Studierende ist zum Aufsteigen in das nächste Semester berechtigt.