Dieses Abkommen tritt am 1. August 1965 in Kraft. Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen unter Beachtung einer dreimonatigen Frist aufkündigen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen tritt am 1. August 1965 in Kraft. Jeder der beiden Vertragsstaaten kann dieses Abkommen unter Beachtung einer dreimonatigen Frist aufkündigen.