Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Republik Österreich verpflichtet sich, auf ihre Kosten österreichische Staatsbürger und Personen, die zwar die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, aber auf Grund eines ihnen von den zuständigen österreichischen Behörden ordnungsgemäß ausgestellten Reisepasses in das Gebiet der Republik Tunesien eingereist sind, heimzubefördern.