Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 25. September 1967 über die Schonzeiten und Mindestfanglängen von Fischen, LGBl. Nr. 116/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 39/1978, außer Kraft.