Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Keine Schonzeit genießen:

1. Schwarzwild mit der Ausnahme, daß die führende Bache in der Zeit vom 1. Feber bis 15. Juli zu schonen ist,

2. Wildkaninchen,

3. Iltisse,

4. kleine und große Wiesel,

5. Fuchsrüden,

6. Bisamratten,

7. Marderhunde,

8. Waschbären.