Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zweck

Zum Schutz des Grundwasservorkommens für die Wasserversorgungsanlagen der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee, der Gemeinde Elixhausen und der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation sowie zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfes wird in der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee sowie den Gemeinden Elixhausen und Hallwang das in den Anlagen zu dieser Verordnung dargestellte Grundwasserschongebiet (kurz: „Schongebiet Riedelwaldplatte“) bestimmt.