Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung als Grundwasserschongebiet

Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen in Neufeld an der Leitha des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in den Gemeinden Neufeld an der Leitha, Steinbrunn und Zillingtal das in den im dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.