Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hüttau gefaßten Mühlbauernquelle wird im Gebiet der Gemeinde St Martin am Tennengebirge jenes Gebiet, dessen Grenzen sich aus ergeben, als Wasserschongebiet festgelegt.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hüttau gefaßten Mühlbauernquelle wird im Gebiet der Gemeinde St Martin am Tennengebirge jenes Gebiet, dessen Grenzen sich aus ergeben, als Wasserschongebiet festgelegt.