Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Hüttau gefaßten Mühlbauernquelle wird im Gebiet der Gemeinde St Martin am Tennengebirge jenes Gebiet, dessen Grenzen sich aus ergeben, als Wasserschongebiet festgelegt.