Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zum Schutz des für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Unken errichteten Grundwasserbrunnens auf Grundstück Nr. 680/2 KG Unken wird das im umschriebene Wasserschongebiet festgelegt.