Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbotene Maßnahmen

Innerhalb der Grenzen des Schongebietes sind die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Wärmenutzung des Grundwassers (Grundwasserwärmepumpen) sowie die Ausbringung von Klärschlamm verboten.