Verbotene Maßnahmen
Innerhalb der Grenzen des Schongebietes sind die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Wärmenutzung des Grundwassers (Grundwasserwärmepumpen) sowie die Ausbringung von Klärschlamm verboten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbotene Maßnahmen
Innerhalb der Grenzen des Schongebietes sind die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Wärmenutzung des Grundwassers (Grundwasserwärmepumpen) sowie die Ausbringung von Klärschlamm verboten.