Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kartographische Ausweisung des Schongebietes

(1) Die Begrenzung des in umschriebenen Schongebietes ist in der einen Bestandteil der Verordnung bildenden Anlage dargestellt.

(2) Alle in angeführten Ortsangaben beziehen sich auf die Österreichkarte 1 : 50000.