Abgrenzung zu Weg- und Gewässerflächen
Soweit in Straßen, Wege, Brücken und Wasserläufe als Grenzen angeführt sind, liegen die zugehörigen Flächen außerhalb des Schongebietes.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgrenzung zu Weg- und Gewässerflächen
Soweit in Straßen, Wege, Brücken und Wasserläufe als Grenzen angeführt sind, liegen die zugehörigen Flächen außerhalb des Schongebietes.