Zweck
Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen Neufeld 1 und Neufeld 2 in der KG Neufeld des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in der Marktgemeinde Zillingdorf das im dieser Verordnung dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als “Schongebiet” bezeichnet, bestimmt.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
