Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 20. August 1975, LGBl. 6900/51–0, außer Kraft.