Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 20. August 1975, LGBl. 6900/51–0, außer Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 20. August 1975, LGBl. 6900/51–0, außer Kraft.