Bezeichnung als Grundwasserschongebiet
Zum Schutz der in der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See bestehenden Brunnenanlagen des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See und in der Gemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See das in den im dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
