Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geltungsbereich

(1) Das Schongebiet erstreckt sich über Teile der Katastralgemeinde Nickelsdorf. In der Anlage 1 dieser Verordnung sind die Außengrenzen des Schongebietes durch eine Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Schongebietes ist im als Anlage 2 bezeichneten Lageplan dieser Verordnung im Maßstab 1 : 5 000 dargestellt. Die Größe des Schongebietes beträgt 9,965 km2.

(2) Soweit im räumlichen Geltungsbereich gemäß Abs. 1 strengere Anordnungen gemäß , BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 44/2018, mit Bescheid getroffen wurden oder werden (Brunnenschutzgebiete), gehen diese Anordnungen den Bestimmungen dieser Schongebietsverordnung vor.