Bezeichnung als Grundwasserschongebiet
Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen Frauenkirchen des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in den Gemeinden Frauenkirchen und Gols das in den im dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
