Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung als Grundwasserschongebiet

Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen Frauenkirchen des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie zur Sicherung der Grundwasservorkommen zur Trink- und Nutzwasserversorgung im Verbandsbereich wird in den Gemeinden Frauenkirchen und Gols das in den im dieser Verordnung bezeichneten Anlagen dargestellte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.