Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zuckerarten

. Die Zuckerarten im Sinne dieser Verordnung sind nicht auf die Zuckerarten beschränkt, die in der Verordnung BGBl. II Nr. 472/2003 geregelt sind.