Schlußbestimmung
. (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten das
3. Hauptstück und, soweit darin die Geschäftsführung der Schlichtungsstellen geregelt wird, das 4. Hauptstück der Einigungsamts-Geschäftsordnung (EA-Geo), BGBl. Nr. 354/1974 in der Fassung BGBl. Nr. 561/1975 außer Kraft.
(2) , und 3, , , , und dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012 treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.
(3) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 242/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
