Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

. Diese Verordnung gilt für die Schleusenaufsichten bei den Schleusen der Staustufen der Wasserstraße Donau gemäß § 11.02 Z 3 der Wasserstraßen-Verkehrsordnung, BGBl. II Nr. 31/2019.