Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherheitsbericht

. In das vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß und geführte Verzeichnis der Personen oder Stellen, die berechtigt sind, Sicherheitsberichte gemäß §§ 59 Satz 2 und 60 leg. cit. zu erstellen, können auch Personen aufgenommen werden, unter deren Leitung genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß und Abs. 3 leg. cit. sowie Baumaßnahmen gemäß § 48 Abs. 1 leg. cit. ausgeführt werden (Personen gemäß ). Diese Personen dürfen ausschließlich zur Erstellung von Sicherheitsberichten für Schlepplifte herangezogen werden.