8. Abschnitt
Personenbezogene Bezeichnungen
. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
8. Abschnitt
Personenbezogene Bezeichnungen
. Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.