Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsregelung

. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß kundzumachenden Zeitpunkt gemäß zu kennzeichnen.