Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Als neues Schischulgebiet wird das Schischulgebiet "Strobl-Postalm" festgesetzt. Es umfaßt das Gemeindegebiet Strobl und aus dem Gebiet der Marktgemeinde Abtenau die Almen Moosberg, Außerliembach, Innerliembach, Großliembach, Labenberg, Pitschenberg und Kranabeth.

2. (Anm.: Gegenstandslos durch § 8 des Salzburger Schischulgesetzes 1989, LGBl. Nr. 83)

3. Schischulgebiete, die auf Grund des § 4 Abs. 3 des Salzburger Schischulgesetzes 1955 durch Verordnung der Landesregierung festgelegt worden sind, gelten weiter als solche.

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