Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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15. Abschnitt

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tiroler Schilehrerverordnung, LGBl. Nr. 41/1989, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 105/1991 außer Kraft.