Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anfängergelände

Anlagen, die für die Erteilung von Schiunterricht für Anfänger und Kinder erforderlich sind, wie Schiförderbänder, Schikarusselle udgl. sind auf einem hierfür entsprechend geeigneten und vom allgemeinen Publikumslauf abgegrenzten Gelände (Anfängergelände) zu errichten. Dieses Gelände muss vom Sammelplatz leicht, sicher und in zumutbarer Weise erreichbar sein.