Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungslehrganges

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges für die Diplomlanglauflehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1. Lauftechniken:

Perfektionierung des praktischen Eigenkönnens, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe von Übungen und Lauftechniken aller Leistungsstufen nach den vom Tiroler Schilehrerverband anerkannten Regeln der Langlauftechnik und Schischulmethodik erforderlich ist; lehrplanmäßige Demonstration der klassischen und freien Langlauftechniken in unterschiedlichen Geländeformen

2. Rennmäßiges Langlaufen:

Perfektionierung der Lauftechniken und des Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Langlaufen; Erreichen eines vorgegebenen Zeitlimits auf einer Strecke von ca. 8 km bei Frauen bzw. 10 km bei Männern; Kenntnisse der Wettlaufordnung und der Rennorganisation

3. Praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen in Form von Lehrprüfungen und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen im Langlaufunterricht

4. Einführung in den Biathlon:

Vermittlung der Grundprinzipien und Grundtechniken des Biathlon

5. Einführung in das Schiwandern mit praktischen Bergrettungsübungen:

Vermittlung der Grundprinzipien des Schiwanderns; richtige Vorbereitung und Planung des Schiwanderns; Abschätzen und Beurteilen der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe, praktische Rettungsübungen.