Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungslehrganges

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges für die Langlauflehrer-Anwärterprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1. Grundschule der einzelnen Lauftechniken:

Lehrplanmäßige Demonstration der Langlauftechniken der Grundschule für Erwachsene und Kinder

2. Praktisch-methodische Übungen für Erwachsene und Kinder:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen der Grundschule in Form von Lehrproben und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen beim Erwachsenen- und Kinderlanglaufunterricht