Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. Abschnitt

Snowboardlehrer; Ausbildung und Prüfung

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung nach des Tiroler Schischulgesetzes 1995 hat den Nachweis folgender Fertigkeiten zu umfassen:

a) das sichere Abfahren in unterschiedlich geneigtem Gelände mit einem Höhenunterschied von etwa 120 Metern;

b) die Ausführung und das lehrplanmäßige Vorzeigen verschiedener dem jeweiligen Gelände angepasster Schwünge (Richtungsänderungen) nach den vom Tiroler Schilehrerverband anerkannten Regeln der Snowboardtechnik.